Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.09.1993 - 20 W 344/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung der Ersatzerben nicht nach Kopfteilen, sondern nach dem Stammesprinzip
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eltville - VI M 25/92
- LG Wiesbaden, 05.07.1993 - 4 T 195/93
- OLG Frankfurt, 03.09.1993 - 20 W 344/93
Papierfundstellen
- MDR 1993, 1210
- FamRZ 1994, 327
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 73/85
Nacherbschaft der Kinder der Vorerben; Nacherbfolge nach Stämmen; Nacherbfolge …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90
Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 7/86
Analoge Anwendung der Auslegungsregeln; Erbteile; Bestimmte Gruppe von Verwandten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10
Auslegung eines Testaments
Die Beschwerdeführer verkennen, dass die vorrangig zu beachtenden Zweifelssätze der in § 2091 BGB genannten §§ 2066 bis 2069 BGB - insbesondere § 2067 BGB - keine Anwendung finden, weil die Erblasserin im Testament als ihre Erben die Verwandten mütterlicherseits gerade nicht "ohne nähere Bestimmung bedacht" (vgl. zu solchen Konstellationen, in denen statt des Kopfteils- das Stammesprinzip angewandt wird: BayObLG FamRZ 1986, 610; OLG Hamm Rpfleger 1986, 480; OLG Franfurt FamRZ 1994, 327 jeweils m.w.N.), sondern aus dem Kreis eben dieser seinerzeit lebenden Verwandten genau drei namentlich bezeichnete Personen eingesetzt hat.